Am 25. März hatte ich ein einstündiges Gespräch mit dem Schulpsychologen der Schule, was sehr aufschlussreich für mich war. Wieder kann ich nur sagen: was wir in Deutschland alles für Kinder und Jugendliche tun könnten, wenn wir nur das Geld und das qualifizierte Personal hätten!!!
Allgemeines:
• Der Schulpsychologe ist für vier Schulen in unmittelbarer Nähe zuständig und hat an jeder Schule einen eigenen Raum. Eine der Schulen ist jedoch seine Haupt-Schule. Dort ist er dreimal in der Woche. An ‚unserer’ Schule ist er zweimal in der Woche und die anderen zwei besucht er regelmäßig von diesen Schulen aus.
• Über sein Handy ist er immer zu erreichen, in Notfällen auch nach „Feierabend“. Mit seinem Auto kann er schnell an jeder Schule und an jedem Ort sein. Auch wenn ein normaler Arbeitstag bis 16 Uhr geht, finden häufig Gespräche mit Eltern nach 17 Uhr statt. Dazu kommen noch regelmäßige Elterninformationsabende.
• ‚Unser’ Schulpsychologe ist für 1300 SchülerInnen zuständig und das ist schon viel! Durchschnitt sind 1000 SchülerInnen auf eine/n PsychologIn. Allein im Kreis Vantaa, wo ‚meine’ Schule ist, sind 20 SchulpsychologInnen tätig! Ich mag jetzt nicht die Zahl aus Hessen zum Vergleich dazu aufzuschreiben. Diese ist nämlich schockierend…
• Pro Monat betreut und berät der Schulpsychologe ungefähr 90 Kinder. Dabei ist sein Terminplan aber sehr flexibel und hält vor allem Zeit für Notfälle und Krisen frei.
Aufgabenfelder:
• Das Hauptklientel der SchulpsychologInnen sind natürlich die Kinder und die Hauptaufgabe deren Unterstützung und Förderung. Doch auch die Kommunikation mit den Lehrkräften und der Schulleitung gehört selbstverständlich dazu. Darüber hinaus ist die Beratung von Eltern und Familien der betroffenen Kinder Hauptbestandteil der Arbeit.
• Wenn ein Kind im Unterricht auffällt – ob im Hinblick auf Lernschwierigkeiten oder auf Verhaltensauffälligkeiten – sucht die Lehrkraft den Schulpsychologen auf, der dann um die Erlaubnis der Eltern bittet, das Kind überprüfen bzw. ein Gespräch mit ihm führen zu dürfen.
• Darüber hinaus gehört zum Aufgabenfeld des Psychologen das Verfassen von Berichten über Tests, Überprüfungen sowie die Diagnose und entsprechende Hilfsmaßnahmen.
Um welche Probleme handelt es sich oft bei Kindern und Jugendlichen?
• Es kommt vor, dass Kinder ständig krank sind. Dahinter stecken meistens psychologische Ursachen. Dieses Problem tritt jedoch eher selten auf.
• Schwierigkeiten in Mathematik, im Lesen oder im Schreiben
• Verhaltensschwierigkeiten in sozialen Situationen
• Konzentrationsschwierigkeiten
• Einsamkeit
• Beziehungsprobleme mit Freund/Freundin
Wie kann der Schulpsychologe helfen?
• Rat geben an Eltern und Lehrkräfte, wie das Kind unterstützt werden kann
• Bei Persönlichkeitsproblemen und psychologischem Leiden wird das betroffene Kind an eine Klinik oder Therapiestelle überwiesen. Diese arbeiten eng mit Schulen und SchulpsychologInnen zusammen. Der Schulpsychologe vor Ort ist zeitlich nicht in der Lage, ein Kind tiefenpsychologisch und therapeutisch zu betreuen.
• Zuhören (oft haben Kinder und vor allem Jugendliche das Bedürfnis, einfach mit einem/einer Erwachsenen zu sprechen; dies kommt besonders in stressigen Zeiten wie Prüfungsphasen oder Beziehungsproblemen vor) und versuchen, Selbstvertrauen der betroffenen SchülerInnen aufzubauen sowie ihnen positives Feedback zu geben. Oft helfen schon das Zuhören allein und ein kleiner Tipp, wie z.B. ‚frühzeitig mit dem Lernen anfangen’.
Was passiert, wenn Eltern ihr Einverständnis verweigern?
- Über allen Handlungen innerhalb und außerhalb der Schule steht das Gesetz: Das finnische Grundgesetz spricht dem Kind das Recht auf Unversehrtheit, Schutz, Unterstützung und Hilfe zu.
- Die Erfahrung des Schulpsychologen ist, dass meist Eltern mit Migrationshintergrund oder hohem sozialen Status ihre Einwilligung nicht geben.
• Wenn Eltern nicht sofort reagieren, wird ihnen zunächst etwas Zeit gegeben, über die Anfrage des Schulpsychologen nachzudenken.
• Dann werden die Eltern, die ihre Einwilligung immer noch nicht geben, zu einem Gespräch mit dem Schulpsychologen, der Klassenlehrerin und der Schulleitung in die Schule eingeladen. Dort wird mit ihnen über die Schwierigkeiten ihres Kindes, über mögliche Ursachen und Hilfsmaßnahmen diskutiert.
• Der nächste Schritt ist die Drohung, eine Instanz, die vergleichbar mit dem Jugendamt ist, zu benachrichtigen. In den meisten Fällen reicht diese aus und die Eltern geben ihre Einwilligung.
• Wenn Eltern weiterhin nicht kooperieren wollen und ihr Einverständnis zu Hilfsmaßnahmen für das Kind verweigern, muss das ‚Jugendamt’ eingeschaltet und darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass das Kind nicht genug unterstütz werden kann.
• Wenn die Schule sehr besorgt um das Wohlergehen eines Kindes ist, wird generell immer ein Mitarbeiter des ‚Jugendamtes’ hinzugezogen und es wird beraten, wie weiter vorgegangen werden soll.
Mein Fazit nach dem Gespräch: sehr beeindruckend und sehr interessant! Ich hatte das Gefühl, dass der Schulpsychologe seine Arbeit wirklich von Herzen macht und sich zuallererst für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzt!
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